Home Wir über uns AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der geoinform AG

1. Geltung

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen der Parteien.

2. Angebot und Abschluss


Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Angegebene Preise sind freibleibend und unverbindlich. Angebote behalten 30 Tage ihre Gültigkeit.
Die bei Vertragsschluß vereinbarten Preise behalten ihre Gültigkeit, sofern die Lieferung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluß erfolgt.

3. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung


Von GEOINFORM angegebene Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich als verbindlich bestätigt.

Der Ablauf verbindlicher Lieferfristen und -termine befreit den Kunden nicht von der Pflicht, eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung zu setzen und von der Erklärung, daß er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde.

Ein dem Kunden zustehender Schadensersatzanspruch aus § 326 BGB beschränkt sich bei Fällen leichter Fahrlässigkeit auf maximal 20 % des vereinbarten Preises.

Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Kunde mit seinen Vertragspflichten innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen in Verzug ist. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung hat GEOINFORM nur vertreten, wenn ein Verschulden vorliegt.

Nimmt der Kunde ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen vertragswidrig nicht ab, ist GEOINFORM berechtigt, dem Kunden als Mindestschaden 20% des Preises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist nach, daß der tatsächliche Schaden von GEOINFORM geringer ist.

4. Auslieferung und Mitwirkungspflicht

Lieferungs-, Versand- und/oder Installationskosten werden von GEOINFORM nicht übernommen. Weitere Leistungen für die Vertragssoftware, wie z.B. Einweisung, Installation, Anpassung, Pflege oder Schulung regeln die Vertragspartner gegebenenfalls in gesonderten rechtlich selbständigen Vereinbarungen. Ohne solche ausdrücklichen Vereinbarungen werden solche weiteren Leistungen von GEOINFORM nicht geschuldet. Die beim Kunden vorhandene Hardwareumgebung und Installationen müssen den Angaben von GEOINFORM sowie den geltenden Fachnormen entsprechen.

Der Kunde wird die Vertragssoftware unverzüglich nach Erhalt einspielen und installieren, auf ihre Funktionsfähigkeit untersuchen sowie etwa auftretende Mängel unverzüglich GEOINFORM mitteilen.

5. Preise und Zahlung


Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung.

Alle Rechnungen sind vorbehaltlich einer anderen konkreten Vereinbarung sofort zur Zahlung fällig. Überschreitet der Kunde Zahlungsfristen, so werden, ohne daß es einer vorherigen Mahnung bedarf, Kosten für Erinnerungen und Mahnungen nach billigem Ermessen berechnet.

Zahlungen dürfen an Angestellte von GEOINFORM nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso-Vollmacht vorweisen. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.

GEOINFORM ist berechtigt, ausstehende Lieferungen nur noch gegen Vorauskasse oder per Nachnahme bar auszuführen, oder gewährte Zahlungsziele zu streichen, wenn sie vernünftigerweise annehmen muß, daß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden eingetreten ist und hieraus eine Gefährdung der Zahlungsansprüche von GEOINFORM folgt

6. Eigentumsvorbehalt


GEOINFORM behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Ebenso gehen alle vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte an einer Software erst mit vollständiger Zahlung auf den Kunden über. Diese Vorbehaltsrechte gelten auch hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Schutzstecker (Dongle).

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde auf die Rechte von GEOINFORM hinzuweisen und unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls GEOINFORM schriftlich zu benachrichtigen.

GEOINFORM ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (z.B. Zahlungsverzug) die Ware auf dessen Kosten zurückzuverlangen. Hinsichtlich der Nutzungsrechte bezieht sich dieses Verlangen auf die Rückgabe aller überlassener Schutzstecker und auf die Unterlassung der weiteren Nutzung der Vertragssoftware.

7. Gewährleistung


Für Mängel, die bei der Übergabe der Vertragssoftware vorhanden sind, steht GEOINFORM während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nur gemäß folgenden Regeln ein:

a) Als Mängel im Sinne dieser Regelungen gelten Abweichungen der Vertragssoftware von der in der Bedienungsanleitung oder sonst im Vertrag beschriebenen Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Tauglichkeit der Vertragssoftware zum üblichen, in der Bedienungsanleitung beschriebenen Gebrauch beeinträchtigen.

Die Gewährleistungspflicht besteht nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, insbesondere sich also nicht erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit auswirkt.

b) Der Kunde wird eventuell auftretende Mängel unverzüglich und möglichst schriftlich GEOINFORM mitteilen und dabei auch angeben, wie sich der Mangel äußert und auswirkt und unter welchen Umständen er auftritt.

c) GEOINFORM wird nach Eingang der Mängelmitteilung den dargestellten Mangel prüfen, analysieren und innerhalb angemessener Frist Nachbesserung vornehmen.
GEOINFORM ist berechtigt, diese Nachbesserung durch Überlassung einer geänderten Version der Vertragssoftware durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, diese gemäß Ziffer 4 Absatz 3 unverzüglich zu untersuchen.
Sind gemeldete Mängel nicht GEOINFORM zuzurechnen, wird der Kunde den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten (insbesondere auch Reisekosten) GEOINFORM zu den jeweils geltenden Sätzen vergüten.

d) Gelingt die Nachbesserung nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch innerhalb einer weiteren vom Kunden gesetzten Nachfrist fehl, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, den Vergütungsanspruch herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen.

e) GEOINFORM ist nicht mehr zur Gewährleistung verpflichtet, wenn an der Vertragssoftware ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von GEOINFORM Änderungen vorgenommen wurden, es sei denn, der Kunden weist nach, daß die Änderungen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Mangel stehen und Analyse sowie Beseitigung des Mangels nicht wesentlich erschweren.
Eine Zustimmung seitens GEOINFORM zu einer solchen Änderung ist damit nicht verbunden.
Die Gewährleistungspflicht entfällt auch, wenn der Kunde die Vertragssoftware in einer anderen als in der vorgesehenen Hardware- und/oder Software Umgebung einsetzt.

f) Für Mangelfolgeschäden haftet GEOINFORM nicht, insbesondere auch nicht für den Verlust von Daten und im übrigen nur nach den Bestimmungen in Ziffer 8. Es ist Sache des Kunden, regelmäßige, zeitnahe Datensicherungen zu erstellen.

g) Die Haftung von GEOINFORM für zugesicherte Eigenschaften und für Arglist bleibt unberührt.

8. Haftung


GEOINFORM haftet außerhalb der Gewährleistung (Ziffer 7) nur
a) ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von GEOINFORM oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden verursacht wurden;
b) unter Begrenzung auf Schäden, die aufgrund der vertraglichen Verwendung der Vertragssoftware typisch und vorhersehbar sind,
ba) für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
bb) für Schäden, die von Erfüllungsgehilfen von GEOINFORM grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden.

Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit (u.a. auch für entfernte Folgeschäden) ist für jeden einzelnen Schadensfall auf einen Betrag in der Höhe der vertraglichen Vergütung beschränkt.
Ein Mitverschulden des Kunden hierzu gehört auch eine unzureichende Datensicherung ist diesem anzurechnen. Die Haftung für das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, wegen Arglist, für Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Rechtseinräumung an den Kunden


Der Kunde erhält die Vertragssoftware im Objekt-Code in einer für das vereinbarte Betriebssystem erforderlichen Gestaltung auf einem Datenträger. Der Kunde wird die Vertragssoftware nur im vertragsmäßigen Umfang gegebenenfalls mit Schutzstecker (Dongle), nutzen, wozu Installation, Laden und Ablauf des Programmes sowie eine (1) Kopie für die Datensicherung gehören. Ist die Software mit einem Schutzstecker ausgestattet, wird der Kunde diesen stets sorgfältig aufbewahren, kein Umgehungsprogramm einsetzen und einen etwaigen Verlust des Schutzsteckers sofort melden. Störungen des Schutzsteckers werden durch Austausch im Rahmen der Gewährleistung kostenlos. Zerstörungen werden ebenfalls durch Austausch gemäß Preisliste, Verluste des Schutzsteckers (auch Diebstahl/Unterschlagung) werden nur gegen Erwerb eines neuen Exemplars der Software reguliert. Der Kunde wird die Vertragssoftware nur in Verbindung mit dem ausgelieferten Schutzstecker nutzen.

Eine Vervielfältigung der Vertragssoftware über den Vertragsumfang hinaus ist grundsätzlich nicht erlaubt, außer zur Anfertigung einer Sicherungskopie oder im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Urheberrechtsgesetzes. Das Gleiche gilt für Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen der Vertragssoftware sowie für die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse durch den Kunden.

Überschreitet der Kunde die vertragliche Nutzungsrechtseinräumung, zahlt er je Übernutzungskopie bzw. Übernutzungsteilnehmer den Betrag, der 150 % einer Vergütung gemäß Preisliste von GEOINFORM für den jeweiligen Nutzungsumfang entspricht. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens durch GEOINFORM bleibt hiervon unberührt.

10. Schlußbestimmungen


Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen GEOINFORM ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines aus einem anderen Vertragsverhältnis stammenden Anspruchs auszuüben. Aufrechnen kann der Kunde nur mit solchen Ansprüchen gegen GEOINFORM, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Klausel zu ersetzen, die in ihrem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

Erfüllungsort ist der Sitz von GEOINFORM

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen sind, Würzburg.

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in Deutschland geltenden Recht unter Ausschluß des UN Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.