| Allgemeine Geschäftsbedingungen der geoinform AG |
1. GeltungNachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen der Parteien. 2. Angebot und Abschluss
3. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung
Der Ablauf verbindlicher Lieferfristen und -termine befreit den Kunden nicht von der Pflicht, eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung zu setzen und von der Erklärung, daß er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Ein dem Kunden zustehender Schadensersatzanspruch aus § 326 BGB beschränkt sich bei Fällen leichter Fahrlässigkeit auf maximal 20 % des vereinbarten Preises. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Kunde mit seinen Vertragspflichten innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen in Verzug ist. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung hat GEOINFORM nur vertreten, wenn ein Verschulden vorliegt. Nimmt der Kunde ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen vertragswidrig nicht ab, ist GEOINFORM berechtigt, dem Kunden als Mindestschaden 20% des Preises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist nach, daß der tatsächliche Schaden von GEOINFORM geringer ist. 4. Auslieferung und MitwirkungspflichtLieferungs-, Versand- und/oder Installationskosten werden von GEOINFORM nicht übernommen. Weitere Leistungen für die Vertragssoftware, wie z.B. Einweisung, Installation, Anpassung, Pflege oder Schulung regeln die Vertragspartner gegebenenfalls in gesonderten rechtlich selbständigen Vereinbarungen. Ohne solche ausdrücklichen Vereinbarungen werden solche weiteren Leistungen von GEOINFORM nicht geschuldet. Die beim Kunden vorhandene Hardwareumgebung und Installationen müssen den Angaben von GEOINFORM sowie den geltenden Fachnormen entsprechen. Der Kunde wird die Vertragssoftware unverzüglich nach Erhalt einspielen und installieren, auf ihre Funktionsfähigkeit untersuchen sowie etwa auftretende Mängel unverzüglich GEOINFORM mitteilen. 5. Preise und Zahlung
Alle Rechnungen sind vorbehaltlich einer anderen konkreten Vereinbarung sofort zur Zahlung fällig. Überschreitet der Kunde Zahlungsfristen, so werden, ohne daß es einer vorherigen Mahnung bedarf, Kosten für Erinnerungen und Mahnungen nach billigem Ermessen berechnet. Zahlungen dürfen an Angestellte von GEOINFORM nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso-Vollmacht vorweisen. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. GEOINFORM ist berechtigt, ausstehende Lieferungen nur noch gegen Vorauskasse oder per Nachnahme bar auszuführen, oder gewährte Zahlungsziele zu streichen, wenn sie vernünftigerweise annehmen muß, daß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden eingetreten ist und hieraus eine Gefährdung der Zahlungsansprüche von GEOINFORM folgt 6. Eigentumsvorbehalt
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde auf die Rechte von GEOINFORM hinzuweisen und unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls GEOINFORM schriftlich zu benachrichtigen. GEOINFORM ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (z.B. Zahlungsverzug) die Ware auf dessen Kosten zurückzuverlangen. Hinsichtlich der Nutzungsrechte bezieht sich dieses Verlangen auf die Rückgabe aller überlassener Schutzstecker und auf die Unterlassung der weiteren Nutzung der Vertragssoftware. 7. Gewährleistung
a) Als Mängel im Sinne dieser Regelungen gelten Abweichungen der Vertragssoftware von der in der Bedienungsanleitung oder sonst im Vertrag beschriebenen Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Tauglichkeit der Vertragssoftware zum üblichen, in der Bedienungsanleitung beschriebenen Gebrauch beeinträchtigen. Die Gewährleistungspflicht besteht nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, insbesondere sich also nicht erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit auswirkt. b) Der Kunde wird eventuell auftretende Mängel unverzüglich und möglichst schriftlich GEOINFORM mitteilen und dabei auch angeben, wie sich der Mangel äußert und auswirkt und unter welchen Umständen er auftritt. c) GEOINFORM wird nach Eingang der Mängelmitteilung den dargestellten Mangel prüfen, analysieren und innerhalb angemessener Frist Nachbesserung vornehmen. d) Gelingt die Nachbesserung nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch innerhalb einer weiteren vom Kunden gesetzten Nachfrist fehl, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, den Vergütungsanspruch herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. e) GEOINFORM ist nicht mehr zur Gewährleistung verpflichtet, wenn an der Vertragssoftware ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von GEOINFORM Änderungen vorgenommen wurden, es sei denn, der Kunden weist nach, daß die Änderungen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Mangel stehen und Analyse sowie Beseitigung des Mangels nicht wesentlich erschweren. f) Für Mangelfolgeschäden haftet GEOINFORM nicht, insbesondere auch nicht für den Verlust von Daten und im übrigen nur nach den Bestimmungen in Ziffer 8. Es ist Sache des Kunden, regelmäßige, zeitnahe Datensicherungen zu erstellen. g) Die Haftung von GEOINFORM für zugesicherte Eigenschaften und für Arglist bleibt unberührt. 8. Haftung
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit (u.a. auch für entfernte Folgeschäden) ist für jeden einzelnen Schadensfall auf einen Betrag in der Höhe der vertraglichen Vergütung beschränkt. 9. Rechtseinräumung an den Kunden
Eine Vervielfältigung der Vertragssoftware über den Vertragsumfang hinaus ist grundsätzlich nicht erlaubt, außer zur Anfertigung einer Sicherungskopie oder im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Urheberrechtsgesetzes. Das Gleiche gilt für Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen der Vertragssoftware sowie für die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse durch den Kunden. Überschreitet der Kunde die vertragliche Nutzungsrechtseinräumung, zahlt er je Übernutzungskopie bzw. Übernutzungsteilnehmer den Betrag, der 150 % einer Vergütung gemäß Preisliste von GEOINFORM für den jeweiligen Nutzungsumfang entspricht. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens durch GEOINFORM bleibt hiervon unberührt. 10. Schlußbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Klausel zu ersetzen, die in ihrem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Erfüllungsort ist der Sitz von GEOINFORM Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen sind, Würzburg. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in Deutschland geltenden Recht unter Ausschluß des UN Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. |


